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Tipps zum Wohn-Riester
Die erste Fernsehwerbung für geförderte Bausparangebote
läuft schon: Im Sommer haben Bundestag und Bundesrat das neue
Eigenheimrentengesetz verabschiedet - rückwirkend zum Jahresbeginn 2008 gibt
es den sogenannten Wohn-Riester in der Theorie.
Auf den Markt sollen die ersten neuen Produkte Anfang
November kommen, nach der Zertifizierung durch den Gesetzgeber. Fragen und
Antworten rund um die neue Förderung:
WER KANN VON DER NEUEN FÖRDERUNG
PROFITIEREN?
Gefördert werden ausschließlich der Bau oder
der Kauf einer selbst genutzten Immobilie. Wer nur kauft, um an andere zu
vermieten, erhält keinen Zuschuss. Und wer zum Beispiel modernisieren will,
muss auf andere Förderungen zurückgreifen - zum Beispiel auf die Programme der
Förderbank KfW. Denn der Wohn-Riester soll dafür sorgen, dass die Immobilie
als einer der Bausteine in der Altersvorsorge - neben Rentenversicherungen,
Fondssparplänen oder Banksparplänen - in der Förderung nicht mehr außen vor
steht.
WARUM GIBT ES NOCH KEINE PRODUKTE?
Derzeit läuft das Zertifizierungsverfahren des
Gesetzgebers. Denn Bausparverträge und Darlehen müssen bestimmte Kriterien
erfüllen, damit sie nach den Bedingungen der staatlichen Förderung
zuschussfähig sind. Das muss nach Angaben des Bundesfinanzministeriums (BMF)
in Berlin vorab geprüft werden. Der anvisierte Starttermin ist der 1.
November, dann sollen die ersten Produkte auf den Markt kommen. Geprüft wird
laut BMF unter anderem, ob es sich um einen durch die Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) zertifizierten Vertrag handelt und ob
die Verwendung der Mittel für die Altersvorsorge sichergestellt ist. Denn
andere Zwecke sollen nicht gefördert werden.
WELCHE PRODUKTE WERDEN GEFÖRDERT?
Das können die üblichen Bausparverträge und Baudarlehen
sein, erläutert Arno Gottschalk, Baufinanzierungsexperte der
Verbraucherzentrale Bremen. Voraussetzung ist allerdings eine bestimmte Summe,
zumindest am Anfang. Denn um zum Beispiel Banken und Versicherungen als
Anbieter bisheriger Riester-Produkte gegenüber den Bausparkassen nicht zu
benachteiligen, wurde eine Übergangsfrist in die Regelung eingebaut, erklärt
Alexander Nothaft vom Verband der Privaten Bausparkassen in Berlin: Wer vor
dem 1. Januar 2008 einen Riester-Vertrag abgeschlossen hat, muss mindestens 10
000 Euro angespart haben, um damit in die Baufinanzierung einzusteigen. Mit
weniger als 10 000 Euro ist die Entnahme erst von Anfang 2010 an möglich.
KANN ICH TROTZDEM SCHON EINEN VERTRAG
ABSCHLIEßEN?
Das ist möglich, denn zum Beispiel die
Landesbausparkassen (LBS) bieten schon sogenannte Optionstarife an, erläutert
Axel Guthmann von der LBS-Bundesgeschäftsstelle in Berlin. Das bedeutet, dass
etwa ein Bausparvertrag jetzt geschlossen wird mit dem Zusatz, mit dem Start
des Wohn-Riesters sofort in einen entsprechend geförderten Vertrag umgewandelt
zu werden.
Wer bis Jahresende abgeschlossen und seinen Zulagenantrag
abgeschickt hat, bekommt die Förderung für das ganze Jahr. Im Grunde werde
sich wenig ändern: Kunden müssten nur das zusätzliche Zulagenformular
ausfüllen, alte Verträge können laut Nothaft «mit großer Sicherheit»
umgewandelt werden. Die Deutsche Bank und die BHW Bausparkasse machen dagegen
noch keine Angaben zur konkreten Ausgestaltung ihrer Pläne, ebenso wenig der
Bundesverband deutscher Banken in Berlin.
LOHNT SICH DER WOHN-RIESTER?:
Ein geförderter Vertrag ist besser als einer ohne
Förderung. Aber der Wohn-Riester kann im Vergleich zur früheren
Eigenheimzulage ein schlechter Ersatz als Hilfe zum Bau sein: «Die
Eigenheimzulage hat durch den Zuschuss auf das Grundkapital den Darlehenszins
dauerhaft verringert», sagt Arno Gottschalk. Unterhalb bestimmter
Einkommensgrenzen wurde sie als Geschenk gewährt. Ein unmittelbarer Vergleich
zum Wohn-Riester sei schwer - aber in den meisten Fällen werde sich die
Eigenheimzulage besser gerechnet haben. Der Verbraucherschützer stellt
außerdem den Bausparvertrag grundsätzlich infrage: «Die Zinsen sind
vergleichsweise niedrig.» Ihr Eigenkapital vermehren Sparer mit anderen
Produkten besser, sagt er. |